Druckansicht Verwaltung
Die Teilnahme an Personalauswahlverfahren und die Mitarbeit an Planungen der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung sind obligatorisch. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung, dem Fachdienst Personalmanagement und dem Personalrat. Des Weiteren besteht eine Einbindung in die "Projektgruppe externe Organisationsuntersuchung".
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung steht die Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin für Fragen zur Arbeitssituation zur Verfügung. Zudem wird gemäß der Dienstvereinbarung zum "Verbot der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz" einmal jährlich eine Fortbildung für die Beschäftigten angeboten.