Arbeitsfeld Selbstverwaltung

Mitarbeit in städtischen Gremien
Gemäß Paragraph 11 Absatz 6 der Hauptsatzung ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich zur Berichterstattung verpflichtet. Die Teilnahme an Sitzungen der städtischen Ausschüsse sowie der Stadtverordnetenversammlung ist gewährleistet, wenn gleichstellungsrelevante Themen auf der Tagesordnung stehen. In Stellungnahmen und Redebeiträgen werden Fraueninteressen bei kommunalpolitischen Entscheidungen vertreten. Anregungen und kritische Anmerkungen von Stadtverordneten finden Eingang in die Arbeitsinhalte und -planungen.

 


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