Stellungnahme zu den Sparvorschlägen der Landesregierung
Landesarbeitsgemeinschaft
der hauptamtlichen kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten/
Frauenbeauftragten Schleswig-Holstein
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte fordern Stopp geplanter Kürzungen beim Wiedereinstieg in den Beruf und bei Gewaltschutz
„Frau & Beruf“ bekommt ab 2014 kein Geld mehr – Frauenhäuser und -beratungsstellen erhalten immer weniger
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der hauptamtlichen kommunalen schleswig-holsteinischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten fordert die Landesregierung dazu auf, alle vorgesehenen Einsparungen darauf zu überprüfen, welche unterschiedlichen Auswirkungen sie auf Frauen und Männer haben und dabei die strukturellen Benachteiligungen, von denen Frauen in vielen Bereichen immer noch betroffen sind, zu berücksichtigen.
Dass die Einsparungen vor allem auf Kosten von Frauen gingen, wundert die Gleichstellungsbeauftragten nicht: in der Haushaltsstrukturkommission saßen sieben Männer und eine Frau.
Wenn Frauen eine Arbeit oder Schutz vor Gewalt suchen, können sie sich derzeit noch an die landesweit elf Beratungsstellen „Frau und Beruf“ wenden oder ins Frauenhaus gehen. Doch damit könnte bald Schluss sein.
Geht es nach den Plänen der Haushaltsstrukturkommission Schleswig-Holsteins, bekommen die Beratungsstellen Frau und Beruf ab 2014 kein Geld mehr. Auch bei den Frauenhäusern und –einrichtungen soll gespart werden. 2011 wird die Landesförderung für Frauen-Fachberatungsstellen um 28.000 Euro, im darauf folgenden Jahr schon um eine halbe Million Euro gekürzt.
Zwar sollen die Einrichtungen „im Kern“ erhalten bleiben. Sie alle haben jedoch schon in den letzten Jahren ihre Arbeit wesentlich sparsamer und effektiver gemacht. Daher sehen die Gleichstellungsbeauftragten keinen weiteren Spielraum für Einsparungen. „Hier ist eine Grenze erreicht“, so Verena Balve, Gleichstellungsbeautragte in Flensburg und Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft. Sie befürchtet, dass durch die angekündigten Kürzungen Einrichtungen komplett schließen müssen oder nicht alle gefährdeten Frauen einen Platz im Frauenhaus erhalten können.
„Das Aus für die Beratungsstellen 'Frau & Beruf' ist eine Katastrophe“, so Marion Gurlit, ebenfalls Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft und Gleichstellungsbeauftragte in Bad Oldesloe, wo sie gemeinsam mit dem Bürgermeister von Bad Oldesloe Vorsitzendes des „Fördervereins für Arbeit und Bildung in Stormarn“ und damit Träger der Beratungsstelle vor Ort ist. „Sie leisten wertvolle Arbeit, unterstützen Frauen niedrigschwellig bei der Berufsfindung, beim Wiedereinstieg in den Beruf oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Nicht nur die qualifizierte Beratung fällt weg, sondern auch die in vielen Jahren aufgebauten Kontakte zu Arbeitgebern.“
Die Haushaltstrukturkommission begründet die Kürzungen mit dem Abbau von Doppelstrukturen. Welche gemeint sind, ist für die Gleichstellungsbeauftragten nicht erkennbar. Die Angebote von Frau & Beruf sind vielmehr eine Ergänzung des Angebotes der Bundesagentur für Arbeit, dies wird vor Ort immer wieder betont. Weder bei der Arbeits- noch bei der Wirtschaftsförderung in den Kommunen gibt es entsprechend spezialisierte, niedrigschwellige Angebote zur Berufsorientierung für Frauen wie bei „Frau und Beruf“.
Neben den geplanten Kürzungen in den Bereichen Frauen im Beruf und Gewaltschutz für Frauen kritisieren die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten weitere Punkte des Sparpaketes:
1. Begrenzung der Prozesskostenhilfe / Rechtsberatungshilfe
Eine Begrenzung der Hilfe bei Prozess- und Rechtsberatungskosten würde vor allem Frauen mit geringem Einkommen wie Alleinerziehenden oder Rentnerinnen eine Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht, z.B. bei Trennung/ Scheidung, Häuslicher Gewalt oder sexueller Belästigung erschweren oder unmöglich machen.
„Diese Frauen müssen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, sich rechtlich beraten zu lassen und einen Prozess zu führen,“ so die Forderung der hauptamtlichen kommunalen
Gleichstellungsarbeit landesweit
Organe der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten:
-> Kreiskonferenz
-> Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)
-> Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
Kreiskonferenz
Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Stormarn haben sich zu einer Kreiskonferenz zusammengeschlossen. Die Sitzungen finden ca. sechsmal jährlich in verschiedenen Orten des Kreises statt. Gemeinsam werden Veranstaltungsreihen zur aktuellen Themen, z. B. Arbeitsmarktreform und deren Auswirkungen auf Frauen, durchgeführt.
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)
Auf Landesebene findet die Vernetzung der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten durch die LAG statt. Fünf Sprecherinnen, deren Wahlperiode 2 Jahre beträgt, vertreten die Interessen der LAG nach außen. Die Sprecherinnen halten Kontakt zum Frauenministerium, zur Landesregierung Schleswig-Holsteins, zu den Landtagsfraktionen, den landesweiten Institutionen wie z. B. dem Städtetag. In jährlich drei bis vier landesweit stattfindenden Vollversammlungen der LAG finden Austausch, Diskussion und Abstimmung über thematische Stellungnahmen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten statt. Es werden auch landesweite Kampagnen durchgeführt, wie beispielsweise zum Thema "Geschlechtergerechte Familienpolitik".
-> www.gleichstellung-sh.de
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros (BAG) ist das nationale Netzwerk der hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands. Die BAG vertritt die Interessen der Frauen auf Bundesebene, schafft ein bundesweites Forum für frauenpolitische Diskussionen, sichert den Erfahrungsaustausch und den Informationsfluss innerhalb des Kolleginnenkreises und klärt Fragen des eigenen Berufsstandes.
Die BAG wird durch sieben Bundessprecherinnen vertreten. Die Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten tagt in Abständen von ca. anderthalb Jahren.
Die letzte Bundeskonferenz fand vom 5. bis 7. November 2006 in Köln statt.
Im Frühjahr 2009 tagt die BAG in Frankfurt.
-> www.frauenbeauftragte.de/bag_bkonferenz.htm


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