Druckansicht Grundgesetz
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Artikel 3 Absatz 2 GG)
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Um diesen Satz ist Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem 15.11.1994 ergänzt worden.