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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Artikel 3 Absatz 2 GG)


"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Um diesen Satz ist Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem 15.11.1994 ergänzt worden.