Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Artikel 3 Absatz 2 GG)
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Um diesen Satz ist Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem 15.11.1994 ergänzt worden.
20 Jahre Gleichstellungsbüro
Stadt Ahrensburg:
09.02.2012, 19 Uhr
Rathaus Ahrensburg,
Eröffnung der Ausstellung
"eigentlich gleich"
-> Plakat ansehen
-> Einladung
09.03.2012, 19:30 Uhr
Empfang und Diskussionsabgend
zum 20jährgen
Bestehen des
Gleichstellungsbüros,
Kulturzentrum Marstall
"Schwimmzeit für Frauen"
Angebot findet in der
Regel an jedem
2. Mittwoch im Monat statt
Kommunalpolitisches Frauennetzwerk
Erfolgreicher Auftakt im Kreis Stormarn
-> mehr Info
Internetpräsenz der autonomen Frauenhäuser Schleswig-Holsteins
www.frauenhaeuser-sh.de