Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Artikel 3 Absatz 2 GG)
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Um diesen Satz ist Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem 15.11.1994 ergänzt worden.
Einsparungen:
Hände weg von
FRAU & BERUF!!!
Unterschriftenaktion
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Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
fordern Stopp geplanter Kürzungen
Stellungnahme der LAG
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"Schwimmzeit für Frauen"
Angebot findet ab dem
8. September
wieder an jedem
2. Mittwoch im Monat statt
Kommunalpolitisches Frauennetzwerk
Erfolgreicher Auftakt im Kreis Stormarn
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Neue Internetpräsenz der autonomen Frauenhäuser Schleswig-Holsteins
www.frauenhaeuser-sh.de