Druckansicht Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst

Eine weitere gesetzliche Grundlage für den Arbeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten wurde durch das "Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst" (GstG), das am 13.12.1994 in Kraft trat, geschaffen.

 

Frauenförderplan für die Verwaltung der Stadt Ahrensburg

Eines der wesentlichen Aufgabengebiete der Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte ist die Unterstützung verwaltungsinterner Frauenförderung durch meine Mitarbeit und Beteiligung am Verwaltungsgeschehen. Grundlagen hierfür bilden der "Frauenförderplan für die Verwaltung der Stadt Ahrensburg" und das "Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst" (GstG).
In § 20 des (GstG) heißt es u.a.:

"(1) Die Gleichstellungsbeauftragte hat bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten auf die Gleichstellung von Frauen, insbesondere auf die Einhaltung dieses Gesetzes, hinzuwirken ...

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist insbesondere bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, Kündigungen und Entlassungen sowie vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand, einschließlich vorhergehender Planung, zu beteiligen ...

(3) Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle haben die Gleichstellungsbeauftragte über die Beschäftigungsstruktur, insbesondere in den Bereichen, in denen Frauen ... unterrepräsentiert sind, fortlaufend zu unterrichten."